KfW 458 Förderrechner 2026 — Alle Boni einzeln
Die BEG-Förderung für Wärmepumpen besteht aus 4 Bausteinen: Grundförderung (immer), Klimabonus (alte Heizung raus), Einkommensbonus (zvE unter 40.000 €) und Effizienzbonus (R290 / Erdwärme). Maximum: 70% bzw. 21.000 € pro Wohneinheit.
Unabhängig
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Kritischer Hinweis — Antragsreihenfolge
Der BEG-Förderantrag muss gestellt werden BEVOR du einen Handwerker beauftragst. Wer erst den Auftrag vergibt und dann den Antrag stellt, bekommt 0€ Förderung — das Geld ist verloren.
Richtige Reihenfolge:
- Fachplaner-Bescheinigung einholen (BzA / BnD)
- KfW-Antrag stellen und genehmigt bekommen
- Erst dann Handwerkervertrag unterschreiben
- Nach Einbau: Verwendungsnachweis einreichen
Dieser Hinweis ist kein Rechtsrat — informiere dich direkt bei der KfW oder einem Energieberater.
KfW 458 Förder-Kalkulator
35.000 €
Förderfähig max. 30.000 € pro Wohneinheit
Austausch alter Gas-/Ölheizung (>20 Jahre)
Klimageschwindigkeitsbonus +20%
Haushaltseinkommen unter 40.000 € / Jahr
Einkommensbonus +30%
Natürliches Kältemittel (R290) oder Erdwärme
Effizienzbonus +5%
Grundförderung9.000 €
Klimabonus6.000 €
Einkommensbonus0 €
Effizienzbonus0 €
Gesamt (50%)15.000 €
Eigenanteil20.000 €
Wann bekommt man welchen Bonus?
Grundförderung (30%) — immer
Bei jedem BEG-Antrag für eine Wärmepumpe gewährt, solange JAZ mindestens 3,0 erreicht wird.
Klimageschwindigkeitsbonus (20%)
Nur wenn eine Gasheizung älter als 20 Jahre oder eine Ölheizung ersetzt wird. Läuft Ende 2028 aus.
Einkommensbonus (30%)
Nur bei zvE (zu versteuerndes Einkommen) unter 40.000 € pro Jahr. Maßgeblich sind die letzten 2 Steuerbescheide.
Effizienzbonus (5%)
Bei natürlichem Kältemittel R290 (Propan) oder bei Erdwärme-/Grundwasser-Wärmepumpe.
Deckel
Summe aller Boni maximal 70%. Bei 30.000 € förderfähigen Kosten also maximal 21.000 € Zuschuss.
Quelle: KfW-Merkblatt 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, BEG-Richtlinie §7, Stand April 2026.