KfW 458 Förderrechner 2026 — Alle Boni einzeln

Die BEG-Förderung für Wärmepumpen besteht seit dem 21.07.2026 aus 3 Bausteinen: Grundförderung (immer), Klimabonus (alte Heizung raus) und gestaffelter Einkommensbonus (zvE bis 50.000 €, mit Familienzuschlag bis 60.000 €). Der Effizienzbonus ist entfallen. Maximum: 70% bzw. 19.600 € — bei Einkommen bis 30.000 € 80% bzw. 22.400 € für die erste Wohneinheit.

Unabhängig
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Kritischer Hinweis — Antragsreihenfolge

Der BEG-Förderantrag muss gestellt werden BEVOR du einen Handwerker beauftragst. Wer erst den Auftrag vergibt und dann den Antrag stellt, bekommt 0€ Förderung — das Geld ist verloren.

Richtige Reihenfolge:
  1. Fachplaner-Bescheinigung einholen (BzA / BnD)
  2. KfW-Antrag stellen und genehmigt bekommen
  3. Erst dann Handwerkervertrag unterschreiben
  4. Nach Einbau: Verwendungsnachweis einreichen

Dieser Hinweis ist kein Rechtsrat — informiere dich direkt bei der KfW oder einem Energieberater.

KfW 458 Förder-Kalkulator

35.000 €

Förderfähig max. 28.000 € für die erste Wohneinheit (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €)

Austausch alter Gas-/Ölheizung (>20 Jahre)
Klimageschwindigkeitsbonus +16%
55.000 €/Jahr

Einkommensbonus: bis 30.000 € = +40%, bis 40.000 € = +30%, bis 50.000 € = +10%. Deckel 70%, bis 30.000 € Einkommen 80%.

Minderjähriges Kind im Haushalt (Familienzuschlag)
Kind unter 18 mit Hauptwohnsitz im Haushalt + Kindergeldanspruch → Einkommensgrenzen +10.000 €

Klimabonus: 16% bis 31.01.2027, danach halbjährlich −4 Prozentpunkte. Künftige Jahre rechnen mit Stand 01.02.

Grundförderung8.400 €
Klimabonus4.480 €
Einkommensbonus0 €
Gesamt (46%, Deckel 70%)12.880 €
Eigenanteil22.120 €

Wann bekommt man welchen Bonus?

Grundförderung (30%) — immer
Bei jedem BEG-Antrag für eine Wärmepumpe gewährt, solange JAZ mindestens 3,0 erreicht wird.
Klimageschwindigkeitsbonus (16%)
Nur wenn eine Gasheizung älter als 20 Jahre oder eine Ölheizung ersetzt wird. 16% bei Antrag bis 31.01.2027, danach sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte (12% ab 01.02.2027, 8% ab 01.08.2027, 4% ab 01.02.2028) und entfällt ab 01.08.2028. Maßgeblich ist das Antragsdatum.
Einkommensbonus (10–40%, gestaffelt)
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zvE) bis 30.000 €: 40%. Bis 40.000 €: 30%. Bis 50.000 €: 10%. Maßgeblich ist der Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung.
Familienzuschlag (+10.000 € Einkommensgrenze)
Ist mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Haushalt gemeldet und besteht dafür Kindergeldberechtigung, erhöhen sich die Einkommensgrenzen pauschal und einmalig um 10.000 € (also 40.000 / 50.000 / 60.000 €) — unabhängig von der Zahl der Kinder.
Effizienzbonus — entfallen
Den früheren Effizienzbonus (5% für R290-Kältemittel oder Erdwärme) gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr.
Deckel
Grundförderung plus Boni maximal 70% — bei zvE bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €) maximal 80%. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten (erste Wohneinheit) also maximal 19.600 € bzw. 22.400 € Zuschuss. Der Höchstbetrag von 28.000 € sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.
Quelle: KfW-Merkblatt 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, BEG EM in der Fassung vom 17.07.2026, Stand 07/2026 (gültig ab 21.07.2026).

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